Kein Anspruch auf Sitzplatz

Landgericht Verden bestätigt Sicherheit von Schulbussen
Redaktion (allg.)
In einem Fall beim Landgericht Verden hatten die Richter zu entscheiden, ob ein Mädchen, das sich bei einem Sturz im Schulbus verletzt hatte, Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Die Schülerin war bei einer Vollbremsung gestürzt und hatte sich dabei schmerzhafte Prellungen zugezogen. Sie hatte während der Fahrt im Gang stehen müssen, weil nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung standen. Die Richter lehnten einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Landkreis Diepholz als Träger der Schülerbeförderung ab, weil es im Schulbus keinen Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz gebe. Ein solcher Anspruch wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kosten- und Personalaufwand umsetzbar. Bei der Verkündung des Urteils betonten die Richter ausdrücklich, dass es bei der Schülerbeförderung kaum Unfälle gebe und der Bus laut Statistik das sicherste Verkehrsmittel ist. Eine Sitzplatzgarantie würde praktisch zu einer Verdoppelung der Schülerbeförderungskosten führen, so Bernward Franzky, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Sollten die Auftraggeber eine solche Garantie beschließen, würden die Busunternehmen diese allerdings selbstverständlich umsetzen, so der Geschäftsführer weiter, der aber betonte, dass die damit verbundenen Kostensteigerungen nicht aufgefangen werden könnten.