Elektronisches Fahrtenbuch anerkannt?

Fiskus noch unentschlossen
Redaktion (allg.)
Unternehmer und Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen haben, müssen ein Fahrtenbuch führen, wenn sie diesen privat nutzen. Allerdings ist es nicht geklärt, ob ein elektronisches Fahrtenbuch, wie zum Beispiel mit dem Software-Programm Excel, vor dem Finanzamt anerkannt wird, da Änderungen nachträglich gemacht werden können. Der Bundesfinanzhof ließ die Entscheidung vorerst offen, die Anforderungen müssen erst einmal in einem Hauptverfahren geklärt werden. Es empfiehlt sich daher, bis zur entgültigen Klärung weiterhin das gewohnte Fahrtenbuch schriftlich zu führen. Vordrucke für Pkw- und auch Bus-Fahrtenbücher können zum Beispiel unter www.huss-shop.de bestellt werden.