Steuer-Rückerstattung im ÖPNV

Neue Berechnungsmethode zulässig
Redaktion (allg.)
Für die Rückerstattung der Mineralölsteuer im ÖPNV gilt ab sofort ein weiteres Berechnungsverfahren für die Verbrauchsermittlung bei sonstigen im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen. Der neue Berechnungsbogen E verwendet den Durchschnittsverbrauch nach den Fahrzeugpapieren plus einem Zuschlag von 20 Prozent multipliziert mit den gefahrenen Kilometern zur Festsetzung des Ausgleichsanspruchs. Diese Neuregelung gilt bereits für das Jahr 2003. Die neue Vorschrift, Berechnungsbögen sowie andere Vordrucke können im Internet unter www.zoll-d.de unter der Rubrik Vorschriften und Vordrucke/ Formularcenter/ Gesamtliste der Vordrucke/ Vordrucknummer ab 1180 heruntergeladen werden. Die Formulare können auch bei Landesverbänden, wie dem LBO angefordert werden.