Neue Mehrwertsteuer-Regelung in Tschechien

Pauchalbetrag seit Oktober
Redaktion (allg.)
Seit Anfang Oktober ist die Personenkilometer-abhängige Mehrwertsteuer (0,1 tschechische Kronen pro Personenkilometer) durch einen Pauschalbetrag von 50 Kronen pro beförderte Person abgelöst worden (1 Euro entspricht ca. 31,61 KC). Dabei werden ein Fahrer und ein Reiseleiter nicht mitgerechnet.