Redaktion (allg.)
Wer sein Arbeitszimmer zuhause an den Arbeitgeber vermietet, um es für dessen betriebliche Zwecke zu nutzen, kann die gesamten Einrichtungskosten sowie die anteiligen Haus- oder Mietkosten steuerlich absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 30. März 2003. Mit dieser Entscheidung zeigt der BFH einen Weg auf, wie die Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer, die seit 1996 in Kraft sind, umgangen werden können. Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Heimbüro-Vermietung an den Arbeitgeber sind: - Die Anmietung liegt im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, er legt z. B. Wert darauf, dass der Arbeitnehmer auch nach 17.00 Uhr für Kunden telefonisch erreichbar ist oder er kann ihm im Betrieb nur einen zeitlich beschränkten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. - Es besteht ein echtes Mietverhältnis; der Arbeitgeber muss also Nutzungs- und Zugangsrechte haben wie ein fremder Mieter. Die im VSRW-Verlag, Bonn, erscheinende "GmbH-Steuerpraxis" bringt in ihrer aktuellen Ausgabe eine ausführliche Kommentierung des BFH-Urteils und zeigt die Steuervorteile einer Heimbüro-Vermietng an den Arbeitgeber auf. Der beitrag kann kostenlos unter der Fax-Nr. 0228/ 95 124-90, Stichwort "Heimbüro" angefordert werden.