Befreiung von der Kfz-Steuer

Steuerbefreiung im Interbus-Abkommen
Redaktion (allg.)
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat in einem Erlass mitgeteilt, dass Artikel 8 des Interbus-Übereinkommens eine gegenseitige unbefristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Omnibusse enthält, die im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden. Das Interbus-Abkommen ist am 1.1.2003 für die Länder Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn in Kraft getreten. Inzwischen sind auch Polen und Kroatien beigetreten.