ÖPNV: Neue Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Dieselbussen

Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" des BMVI tritt Ende März in Kraft.
Ab 29. März können auch private Busunternehmen Fördermittel für die Nachrüstung von älteren Dieselbussen beantragen. (Foto: Eberspächer)
Ab 29. März können auch private Busunternehmen Fördermittel für die Nachrüstung von älteren Dieselbussen beantragen. (Foto: Eberspächer)
Claus Bünnagel

Nach Angabe des Bundesverkehrsministeriums tritt Ende März die neue Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Dieselbussen im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ in Kraft. Für das Förderprogramm werden 107 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel sollen zur Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro 3 bis 5 und EEV mit Abgasnachbehandlungssystemen verwendet werden.

Dieselbusse aus belasteten Kommunen

Eine Voraussetzung ist, dass die Busse überwiegend in einer von NOx-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommune eingesetzt werden. Die Nachrüstung muss durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamts nachgewiesen werden. Die Förderung soll System- und externe Einbaukosten umfassen. Die Fördersätze liegen bei 40 bis 60 %, abhängig auch von der Unternehmensgröße.