Recht: Übergangsfrist des Smart Tacho soll verkürzt werden

WBO sieht durch EU-Vorhaben Schutz personenbezogener Daten gefährdet.
Mobility Package im EU-Parlament: WBO sieht im Gesetzesvorhaben die Gefahr einer weitgehenden Überwachung des Fahrpersonals. (Thorben Wengert/Pixelio.de)
Mobility Package im EU-Parlament: WBO sieht im Gesetzesvorhaben die Gefahr einer weitgehenden Überwachung des Fahrpersonals. (Thorben Wengert/Pixelio.de)
Uta Madler

Zurzeit erörtern die Mitglieder des Verkehrsausschusses (TRAN) des EU-Parlaments Aspekte zum Gesetzesvorhaben „Mobility Package“. Es stehen u.a. Änderungsanträge zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zum neuen „smarten“ Tachographen im Fokus. Laut dem WBO Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V., Böblingen, werde in dem Verkehrsausschuss ein allumfassender Kontrollansatz diskutiert. So solle der Smart Tacho, verpflichtend ab 2020 für alle grenzüberschreitenden Verkehre, schneller eingeführt werden. Die bisherige Übergangsfrist von 15 Jahren soll auf ein Minimum verkürzt werden.

Aufgezeichnete Daten in nationaler Datenbank

Ebenso sei vorgesehen, alle aufgezeichneten Daten, auch Identität und Tätigkeiten des Fahrpersonals, in Echtzeit in eine nationale Datenbank zu transferieren. Aus der Datenbank ermittelte Verstöße werden an die zuständige Kontrollbehörde der EU künftig übermittelt. Der Verband sieht hier eine unzulässige Übertragung von Themen des Güterverkehrs auf die Personenbeförderung. Es gäbe einen Änderungsantrag im Ausschuss, lediglich die Positionsdaten und die Daten der kommenden Fernabfrage in einer Datenbank zu speichern. Sollte sich dieser Antrag nicht durchsetzen, sieht der Verband die Gefahr einer Fluchtbewegung von Fahrpersonal aus dem Reiseverkehr.