Hessen: 100 Mio. Euro für Verkehrsinfrastruktur

Mobilitätsfördergesetz regelt die künftige Förderung.
Mit 100 Mio. Euro ersetzt das Hessische Mobilitätsfördergesetz (eingebracht von Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, im Bild) die 2019 wegfallenden Bundesmittel für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. (Foto: HMWEVL)
Mit 100 Mio. Euro ersetzt das Hessische Mobilitätsfördergesetz (eingebracht von Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, im Bild) die 2019 wegfallenden Bundesmittel für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. (Foto: HMWEVL)
Claus Bünnagel

Das von Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir Ende Februar in den Landtag eingebrachte Hessische Mobilitätsfördergesetz stellt pro Jahr mindestens 100 Mio. Euro Zuschüsse zu kommunalen Vorhaben zur Verkehrsinfrastruktur und zur nachhaltigen Mobilität zur Verfügung. Es ersetzt die jährlichen Fördermittel des Bundes über 96,5 Mio. Euro. Die bisherige Regelung läuft Ende 2019 aus. Die landesinterne Aufstockung auf mindestens 100 Mio. Euro greift bereits Anfang 2019. Vorgesehen sind die Mittel u.a. für Straßen, Pendlerparkplätze, Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen, den Bau und Ausbau von Straßenbahnstrecken, die Reaktivierung von Bahnlinien und den kommunalen Straßenbau. Ein neuer Schwerpunkt der Förderung bildet die Elektromobilität, z.B. die Anschaffung von Elektrobussen. Die seit 2014 praktizierte hälftige Aufteilung auf Öffentlichen Personennahverkehr und Straßen wird zudem jetzt gesetzlich fixiert.