Recht: Busse von Diesel-Fahrverbot ausklammern

bdo und VDV zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Künftig weniger Abgase: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Städte in Zukunft Diesel-Fahrverbote verhängen. (Foto: Gabi Eder/Pixelio.de)
Künftig weniger Abgase: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Städte in Zukunft Diesel-Fahrverbote verhängen. (Foto: Gabi Eder/Pixelio.de)
Julia Lenhardt

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Städte grundsätzlich Diesel-Fahrverbote verhängen können, appelliert Karl Hülsmann, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), an die Entscheidungsträger, die wichtige Rolle des öffentlichen Verkehrs mit Bussen anzuerkennen und sie von etwaigen Fahrverboten auszunehmen. „Busse tragen als öffentliches Verkehrsmittel entscheidend dazu bei, die Zahl der Pkw – und damit auch die Menge der Abgase – in den Innenstädten zu reduzieren. Lediglich vier Prozent der Stickoxid-Emissionen sind auf Busse zurückzuführen. Busse sind daher mit Blick auf die Abgasbelastung durch den Verkehrssektor eben gerade nicht Teil des Problems, sondern ausdrücklich Teil der Lösung“, erklärt Hülsmann.

Ausbau des ÖPNV

Man müsse jetzt schnell die richtigen Maßnahmen für eine Verkehrswende und gegen Fahrverbote umsetzen, meint Jürgen Fenske, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), zum heutigen Fahrverbots-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die notwendigen Schritte dafür hat der VDV der Bundesregierung kürzlich in einem Sofortprogramm vorgeschlagen. Für Luftreinhaltung und Klimaschutz müssten die Systeme des ÖPNV umfangreich erneuert und ausgebaut werden. Das Sofortprogramm des VDV empfiehlt beispielsweise u. a. die Förderung zur Beschaffung von Diesel Euro VI Bussen. So soll schnell ein zusätzliches Busangebot aufgebaut werden.