Die Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG macht sich dafür stark, dass mobilitätseingeschränkte Menschen künftig per Piktogramm am Bus die Eignung ihres E-Scooters zur Beförderung einfach erkennen können. Die entsprechenden Piktogramme hat das Bundesverkehrsministerium Mitte November 2017 veröffentlicht. „Es liegt nun an den Verkehrsunternehmen, sich gründlich mit den Bedingungen zur Mitnahme von E-Scootern auseinanderzusetzen und entsprechende Entscheidungen zu treffen“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der HDNA.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Hintergrund: Das VDV-Präsidium sprach bereits Ende des Jahres 2014 aufgrund eines erheblichen Gefährdungspotenzials die Empfehlung aus, E-Scooter von der Beförderung in Linienbussen auszuschließen, solange die Voraussetzungen für deren sichere Beförderung nicht gegeben sind. Diese Empfehlung setzten die ÖPNV-Unternehmen in der Folge konsequent in die Tat um. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. wollte den Nutzern von E-Scootern den weiteren Transport mittels des ÖPNV ermöglichen und machte im Klagewege, letztlich erfolglos, einen Anspruch auf Unterlassung der Beförderungsverweigerung geltend (Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 09.11.2017, Az.: 2 U 6/16). Da es sämtlichen Beteiligten bewusst war, dass dies nicht die Lösung des Problems sein kann, sind zum 15.3.2017 während der gerichtlichen Auseinandersetzung bundesweit einheitliche Regelungen zur Beförderungspflicht von E-Scootern erlassen worden. In diesen werden Mindestvoraussetzungen bzw. Kriterien zwecks Gewährleistung eines sicheren Transports an den E-Scooter und seinen Nutzer sowie den Linienbus gestellt.
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