D1-Führerschein: Keine Fahrplatzerhöhung

Inhaber der D1-Fahrerlaubnisklasse dürfen Fahrzeuge bis 16 Sitzen steuern.
Eine Erhöhung der Fahrsitzanzahl in von D1-Führerscheininhabern gesteuerten Kleinbussen von 16 auf 22 wird es vorerst nicht geben. (Foto: Daimler AG)
Eine Erhöhung der Fahrsitzanzahl in von D1-Führerscheininhabern gesteuerten Kleinbussen von 16 auf 22 wird es vorerst nicht geben. (Foto: Daimler AG)
Claus Bünnagel

Eine Forderung des Europaparlaments, die Fahrerlaubnisklasse D1 für Busse von 16 auf 22 Fahrgastplätze zu erhöhen, ist in den so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat der Verkehrsminister und EU-Kommission zur Berufskraftfahrer- /Führerschein- Richtlinie abgelehnt worden. Hintergrund: Bis Ende 1998 galt die Fahrerlaubnis für Kleinbusse bis zu einer Fahrgastzahl von 24 Personen bzw. 7,5 t. Seit 1999 wurde die neue Fahrerlaubnisklasse D1 im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung auf 16 Fahrgastsitzplätze beschränkt. In Deutschland waren darüber hinausgehende Stehplätze bis 2013 noch möglich. Seitdem gelten für die Führerscheinklasse maximal 16 Fahrgastplätze. Allerdings wurden 2016 nur noch 200 Kleinbusse in dieser Größenordnung in Deutschland überhaupt neu zugelassen. Kritiker führen an, dass eine Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge somit sinnlos und obsolet sei. Nach ihnen gäbe es keinerlei nachweisbare sicherheitsrelevante Argumente gegen eine Erhöhung der D1-Fahrerlaubnis auf 22 Fahrgastplätze.