Recht: Punktuelle Fahrverbote in Stuttgart

Baden-Württemberg muss am Neckartor Luftbelastung um 20 % reduzieren.

Eine Schlappe hat das Land Baden-Württemberg vor Gericht im Rechtsstreit um die hohen Emissionswerte am Stuttgarter Neckartor erlitten. (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)
Eine Schlappe hat das Land Baden-Württemberg vor Gericht im Rechtsstreit um die hohen Emissionswerte am Stuttgarter Neckartor erlitten. (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)
Claus Bünnagel

Konkret ging es vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart um die Messwerte am Neckartor, salopp in den Medien als „Deutschlands schmutzigste Kreuzung“ betitelt. Um diese zu verbessern, müssen punktuelle Fahrverbote erlassen werden, entschied das Gericht (Az.: 13 K 14557/17). Das Land hatte zwei Anwohnern des Neckartors 2016 in einem Vergleich Verkehrsreduzierungen versprochen – diese Zusage aber zurückgenommen, da jede angedachte Maßnahme die Luft an anderer Stelle verschlechtern würde. Dies führe aber nicht dazu, dass das Land dort untätig bleiben darf, entschied nun das Gericht.

Frist bis April 2018 gesetzt 

Baden-Württemberg hat nun noch bis Ende April 2018 Zeit, um die Zusage aus dem Vergleich einzuhalten und den Verkehr rund um den Messpunkt an Tagen mit hoher Luftbelastung um 20 % zu reduzieren. Passiert das nicht, muss das Land 10.000 Euro Strafe zahlen. Es kann allerdings gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.