Für Busunternehmer, die Dresden ansteuern, gilt seit Kurzem eine modifizierte Beherbergungssteuer. Galten bisher gestaffelte Pauschalbeträge von einem Euro für Übernachtungskosten unter 30 Euro sowie drei Euro für Übernachtungskosten zwischen 30 und 60 Euro, so wird die Steuer nun nach einem linear verlaufenden Steuertarif abgerechnet, der 1/15 des Übernachtungspreises beträgt, so die Landeshauptstadt Dresden. Ab Januar 2019 soll die Bettensteuer von aktuell 6,66 Prozent auf sechs Prozent gesenkt werden.
Auswirkungen für Busunternehmer
Paketer wie die Service-Reisen Heyne GmbH & Co KG., Gießen, sehen diese Änderungen kritisch: Speziell im Preissegment bis 30 Euro, das im Bus- und Gruppenreisebereich eine bedeutende Rolle spielt, wird die Beherbergungssteuer laut dem Paketreiseveranstalter durch die Neuregelung teils spürbar teurer. Tatsächlich günstiger werde der lineare Steuertarif lediglich im Bereich zwischen 31 und 45 Euro Übernachtungsanteil. Die Senkung ab 2019 sei so marginal, dass sie keine positiven Auswirkungen haben werde.
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