Ausschreibung: Emdener Mittelständler erwirkt DB-Ausschluss

OLG-Urteil fußt darauf, dass Bahntochter Angebot nachbessern durfte.
Mit einem Urteil besiegelte das OLG Celle Ende April den Ausschluss einer DB-Konzerntochter aus einem europäischen Direktvergabeverfahren für den Emdener Stadtverkehr. (Foto: Torben Wegert/Pixelio.de)
Mit einem Urteil besiegelte das OLG Celle Ende April den Ausschluss einer DB-Konzerntochter aus einem europäischen Direktvergabeverfahren für den Emdener Stadtverkehr. (Foto: Torben Wegert/Pixelio.de)
Anja Kiewitt

Die Busleistungen im Stadtverkehr Emden dürfen nicht an ein Tochterunternehmen des DB-Konzerns vergeben werden, und das, obwohl sich die Bahntochter im Bieterverfahren auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung den ersten Platz gesichert hatte. Die Vergabestelle hat das Angebot der Bahntochter inzwischen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und den Zuschlag einem alteingesessenen mittelständischen Privatunternehmen erteilt, das diese Leistung bereits seit Jahrzehnten erbringt. Dessen Standort samt Arbeitsplätzen konnte somit erhalten werden.

Nachbesserungen wegen fehlender Unterlagen

Dahinter steckt ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle von Anfang April (Az. 13 Verg 10/16). Die Richter bestätigten einen Beschluss der Vergabekammer des Landes Niedersachsen vom 28. Oktober 2016 (Az. VgKK-43/2016). Der Entschluss fußt darauf, dass die Bahntochter aufgrund eines fehlenden Versicherungsnachweises ihr Angebot vervollständigen und damit nachbessern durfte. Den Rechtshütern zufolge handelte es sich dabei nicht lediglich um eine zulässige Nachforderung fehlender Unterlagen. Die Grenze des insoweit einschlägigen § 19 Abs. 3 Sektorenverordnung sei überschritten, da inhaltliche Nachbesserungen erlaubt worden seien. Dies diskriminiere den konkurrierenden Mittelständler.

Angebotsmängel können Existenzen bedrohen

Durchgeführt wurde die Ausschreibung durch eine kommunale Regiegesellschaft, die selbst keine Leistungen erbringt. Diese Regiegesellschaft hatte zuvor eine kommunale Direktvergabe gemäß VO (EG) Nr. 1370/07 erhalten; die operative Leistung wollte sie im Wege eines Unterauftrags vergeben. "Das Verfahren zeigt einmal mehr, dass die formalen Anforderungen an Bieter im Vergabeverfahren extrem hoch sind. Folgen durch Mängel des Angebots sind für Mittelständler mit lokal begrenztem Tätigkeitsfeld oft existenzbedrohend – wir empfehlen daher, sich bereits in der Angebotsphase fachkundig begleiten zu lassen", raten die auf Verwaltungs- und Vergaberecht spezialisierten Fachanwälte Dr. Sebastian Roling und Till Martin von der Osnabrücker Rechtsanwaltskanzlei Roling & Partner, die den Mittelständler in dem beschriebenen Fall vertreten haben. Mittels Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer und trotz nachfolgender Beschwerde der DB-Konzerntochter vor dem OLG konnten sie den Zuschlag an die DB letztendlich stoppen.