Ausbildungsverkehr: Private Omnibusunternehmer in Sorge

WBO-Kongress in Sindelfingen thematisiert geplante Änderungen des PBefG.
Rechtliche Änderungen im Fokus: WBO-Vorsitzender Klaus Sedelmeier sprach Anfang Mai beim ÖPNV-Kongress in Sindelfingen über die Sorgen der privaten Busunternehmer. (Foto: WBO)
Rechtliche Änderungen im Fokus: WBO-Vorsitzender Klaus Sedelmeier sprach Anfang Mai beim ÖPNV-Kongress in Sindelfingen über die Sorgen der privaten Busunternehmer. (Foto: WBO)
Anja Kiewitt

Die privaten Busunternehmer in Baden-Württemberg sind in großer Sorge. Dies betonte Klaus Sedelmeier, Vorsitzender des WBO Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V., Böblingen, Anfang Mai beim diesjährigen ÖPNV-Kongress in Sindelfingen. Grund dafür sei die geplante baden-württembergische Nachfolgeregelung zu §45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Bisher sieht der Paragraf vor, dass ein Busunternehmer Ausgleichsgelder erhält, wenn er Personen mit Zeitfahrerausweis des Ausbildungsverkehrs befördert. Die anstehende Änderung besagt laut Sedelmeier, dass die Gelder nicht mehr wie bisher direkt an den Unternehmer, sondern ab dem kommenden Jahr über die Aufgabenträger – sprich die Kommunen, die die ÖPNV-Leistung bestellen – gehen sollen.

Suche nach passgenauen Lösungen

„Wenn die Zahlungen insgesamt oder auch nur zum Teil im Rahmen einer Dienstleistungskonzession erfolgen, wird dies spätestens bei Genehmigungsablauf dazu führen, dass die Verkehre ausgeschrieben werden müssen“, kommentiert Sedelmeier die Bestrebungen. Dies würde einen Nachteil für das private Busgewerbe zur Folge haben, so der WBO-Vorsitzende weiter. Es gelte bei der Verteilung der Mittel über sogenannte allgemeine Vorschriften, vor Ort, von Verbund zu Verbund und von Unternehmen zu Unternehmen passgenaue Lösungen zu erarbeiten, mit denen die Ausgleichsmittel auch bei den leistungserbringenden Betrieben ankommen, erklärte ein Sprecher gegenüber busplaner.