Recht: Wichtige Änderungen bei Führerscheinen für Kleinbusse

Für alte Führerscheine gilt ein weitgehender Bestandsschutz.
Führerschein im Visier: Am 28. Dezember 2016 sind wichtige Änderungen im Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. (Foto: RainerSturm/Pixelio.de)
Führerschein im Visier: Am 28. Dezember 2016 sind wichtige Änderungen im Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. (Foto: RainerSturm/Pixelio.de)
Anja Kiewitt

Für Fahrer von Kleinbussen sowie Klein-Lkw und Kleintransportern gelten seit dem 28. Dezember 2016 neue Regelungen. Das teilt das Staatsministerium Baden-Württemberg in Stuttgart mit. Die Neuregelungen betreffen demnach die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis und eine neue Einordnung für Kleinbusse. Für alte Führerscheine gilt ein weitgehender Bestandsschutz. Anlass für diese Änderungen war ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Klasse D1 auch unter acht Fahrgastplätzen

Bei Kleinbussen geht es im Wesentlichen um folgende Neuerungen: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile. Auch die von vielen Handwerksbetrieben verwendeten Pick-ups (Pritschenwagen) dürfen weiterhin mit der Klasse C1 geführt werden.

Fahrerlaubnisse ab 28. Dezember 2016 betroffen

Betroffen von der Neuregelung sind alle ab dem 28. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnisse. Für Inhaber einer bis zum 27. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1 ändert sich nichts. Bislang durften mit der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der EU-Vorgaben die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich.

Keine rückwirkende Geltung im Inland

Die ursprünglich vorgesehene rückwirkende Geltung dieser Änderungen auch für die im Zeitraum zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnisse entfällt. Da aber die Regelungen zur Geltungsdauer der Klassen C1 und C1E sowie zur Abgrenzung der Klassen C1 und D1 seit dem 19. Januar 2013 nicht dem europäischen Recht entsprochen haben, können bei Fahrten im Ausland entsprechende Beanstandungen durch ausländische Behörden nicht ausgeschlossen werden.