Österreich: Entsendevorschriften sollen ab 1. Juni einfacher werden

Lohnunterlagen können laut dem LBO in Österreich hinterlegt werden.

Änderungen geplant: Eine pauschale Entsendemeldung sowie eine Erleichterung bei der Bereithaltung von Unterlagen sollen laut dem LBO in Österreich eingeführt werden. (Foto: Tim Reckman/ Pixelio.de)
Änderungen geplant: Eine pauschale Entsendemeldung sowie eine Erleichterung bei der Bereithaltung von Unterlagen sollen laut dem LBO in Österreich eingeführt werden. (Foto: Tim Reckman/ Pixelio.de)
Julia Lenhardt

In Österreich sollen die Entsendevorschriften nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) voraussichtlich ab dem 1. Juni 2017 vereinfacht werden. Dies teilt der LBO Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer e. V., München, nach Rücksprache mit dem österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Wien, mit. Geplant sei es, die Entsendemeldung sowie die Bereithaltung von Lohnunterlagen zu erleichtern.

Pauschale Entsendemeldung

Dies soll laut dem LBO folgendermaßen ablaufen: Die Entsendemeldung soll pauschal für jeweils sechs Monate geschehen und die Angaben der voraussichtlich entsandten Arbeitnehmer sowie die Kfz-Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge enthalten – unabhängig vom Auftraggeber oder den Beschäftigungsorten. Die Lohnunterlagen könnten mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung bei einem Repräsentanten in Österreich hinterlegt werden. Bislang müssen alle Busverkehre (außer Transitverkehre) nach Österreich online angemeldet und von den Fahrern umfangreiche Lohnunterlagen mitgeführt werden. Das komplizierte Entsendeformular sowie die zahlreichen Dokumente, die mitzuführen sind, führen laut den LBO-Experten in der Praxis zu zahlreichen Problemen und einem nicht zu bewältigen bürokratischen Aufwand.

Erleichterung für den Reiseverkehr

Die parlamentarische Behandlung des Gesetzesvorschlags soll bereits Ende März eingeleitet werden, erklärt der Verband. „Die vom LBO vertretenen 1.100 bayerischen Busunternehmen begrüßen die geplanten Erleichterungen, die für einen freien Reiseverkehr zwischen Deutschland und Österreich unerlässlich sind“, kommentiert LBO-Präsidentin Dr. Sandra Schnarrenberger die neue Regelung.