Fahrverbote: SPD und WBO fordern Ausnahmen für Euro 5-Busse

Hälfte der Stuttgarter Busflotten könnte ab 2018 nicht in Innenstadt fahren.
Qualmende Dieselauspüffe könnten bereits 2018 aus den Städten verschwinden, wenn das Bundesverwaltungsgericht dahingehend entscheidet. (Foto: Gabi Eder/pixelio.de)
Qualmende Dieselauspüffe könnten bereits 2018 aus den Städten verschwinden, wenn das Bundesverwaltungsgericht dahingehend entscheidet. (Foto: Gabi Eder/pixelio.de)
Anja Kiewitt

Für Linien- und Reise-Omnibusse fordern der WBO Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V., Böblingen, und die SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Stuttgart, von der grün-schwarzen Landesregierung Ausnahmen von den angekündigten Fahrverboten ab 2018 in Stuttgart. Zudem wollen die Partner gemeinsam die Inanspruchnahme der Mindestabschreibungsfrist von sechs Jahren für beschaffte Euro 5/EEV-Busse erreichen.

Diesel-Verbot-Urteil aus Düsseldorf als Vorlage

Hintergrund: Ab Januar 2018 sollen bei überschrittenen Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerten für ältere Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro 6-Norm in Stuttgart Fahrverbote verhängt werden. Auslöser für die Diskussionen ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (busplaner berichtete), das einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben hat. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich, spätestens 2018, auszusprechen sind. Das Urteil aus Nordrhein-Westfalen könnte laut Experten zum Präzedenzfall werden und wäre dann auf viele andere Verfahren übertragbar.

50 Prozent der Stuttgarter Busse betroffen

Bei den in Stuttgart ansässigen Busunternehmen erfüllen nach Angaben des WBO rund die Hälfte der Fahrzeuge den Euro 6-Standard, die meisten anderen den Euro 5/EEV-Standard. „Von diesen Unternehmen kann unmöglich verlangt werden, die Hälfte des Fuhrparks bis Ende dieses Jahres auszutauschen“, so SPD-Fraktionschef Andreas Stoch. Der Politiker hält es für „undenkbar und abwegig“, dass Busunternehmer ab 2018 mit der Hälfte ihrer Flotte bei Feinstaubalarm nicht in die Stuttgarter Innenstadt einfahren dürfen. Laut WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber sind Busse zudem kostspielige Wirtschaftsgüter, die nicht beliebig ersetzt werden können. Sie würden von den Firmen im Zuge von Investitionsplänen beschafft, genutzt und steuerlich abgeschrieben. „Die Euro 6-Norm ist für Busse erst 2014 verbindlich geworden. Fahrzeuge der Euro 5/EEV-Norm wurden noch bis 2013 hergestellt und ausgeliefert, sie sind noch lange nicht abgeschrieben“, betont der Verbandschef.

Feinstaubausstoß: Kaum ein Unterschied zwischen Euro 5 und 6

Auch für Reisebusse mit Euro 5/EEV-Standard fordert der WBO verlässliche Ausnahmegenehmigungen. Die Landeshauptstadt könne es sich nicht leisten, Tausende von Gästen, zum Teil aus dem Ausland, von einem Besuch samt Einkäufen und anderweitigem Konsum auszuschließen, nur weil die Anreise in einem gerade vier Jahre alten Bus erfolge. WBO-Chef Weber weist darauf hin, dass diese Busse auch im Realbetrieb die strengen Grenzwerte einhalten, beim Feinstaubausstoß bestehe kaum ein Unterschied zwischen den Normen Euro 6 und Euro 5.