Details zum intelligenten Fahrtenschreiber veröffentlicht
Die Europäische Union hat kürzlich technische Details zum neuen intelligenten Fahrtenschreiber aus der EU-Verordnung Nr. 165/2014 veröffentlicht. Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 enthält Vorschriften über Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur zu den Fahrtenschreibern der nächsten Generation. Dies teilt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V., Berlin, mit.
Ausrüstungspflicht ab 2019
Eine Ausrüstungspflicht für neu zugelassene Busse gilt demnach ab Mitte Juni 2019. Für Altfahrzeuge trete eine Nachrüstpflicht 2034 in Kraft. Die neuen Fahrtenschreiber sollen nach bdo-Angaben künftig an das GNSS-System (Global Navigation Satellite System) angebunden werden. Das soll eine Früherkennung per drahtloser Fernkommunikation bei Straßenkontrollen ermöglichen. Dabei sollen aber nur solche Daten übermittelt werden, die auf eine mögliche Manipulation des Fahrtenschreibers hindeuten könnten, nicht jedoch aufgezeichnete Lenk- oder Ruhezeiten.
Keine Sanktionen möglich
Nach Angaben des bdo können Geldstrafen oder sonstige Sanktionen niemals allein aufgrund fernübermittelter Daten verhängt werden. Sollte sich für die Kontrollbeamten der Verdacht einer Tachomanipulation ergeben, so müsse das Fahrzeug auch weiterhin angehalten und im herkömmlichen Sinne überprüft werden, bevor weitere Schritte eingeleitet werden können.
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