Busunternehmer sollen Mindestlohn in Frankreich zahlen

Laut bdo dürften bei Kontrollen keine Geldbußen eingefordert werden.
Julia Lenhardt

Der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V., Berlin, kritisiert das neue französische Arbeitsgesetz „Loi Macron“, das laut Verband am 1. Juli 2016 in Kraft treten und den grenzüberschreitenden Verkehr betreffen soll. Der französische Mindestlohn würde dann auch für Transportdienstleitungen ausländischer Verkehrsunternehmen gelten, so der bdo. Betroffene Unternehmen müssten sich laut Medienberichten zudem in Frankreich registrieren und einen Ansprechpartner benennen. Busfahrer seien jedoch keine nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer, sie würden lediglich Gäste, die Frankreich besuchen wollten, befördern, so der bdo.

Infos fehlen

„Dieses Bürokratiemonster darf nicht zur Anwendung kommen“, gab bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard kürzlich an. Es stünden bisher keine ausreichenden Informationen von den französischen Behörden zur Verfügung, daher dürften keine Kontrollen stattfinden und Geldbußen eingefordert werden. Auf Druck der International Road Transport Union (IRU) mit Sitz in Genf habe kürzlich bereits ein Gespräch mit Vertretern der französischen Ministerien in Brüssel stattgefunden, allerdings blieben viele Fragen ungeklärt, so der Verband.