Anja Kiewitt

Eine ehemalige Fahrdienstleiterin, ein stellvertretender Fahrdienstleiter und ein Busfahrer haben sich ihren Job zurück geklagt. Sie erzielten vor dem Arbeitsgericht Göttingen einen Vergleich mit der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GÖVB). Danach wird die GÖVB die drei Kläger ab Mai zu den bei ihr geltenden Tarifbedingungen als Busfahrer in Vollzeit beschäftigen. Das geht aus einem Artikel der Kasseler Tageszeitung "Hessische/Niedersächsische Allgemeine" (HNA) hervor.

16 Busse und 31 Mitarbeiter übernommen

Laut dem Bericht waren die siegreichen Drei zuvor bei der Nahverkehr Göttingen GmbH (NVG) beschäftigt, die Ende September den Betrieb eingestellt hatte. Zuvor betrieb die NVG als Subunternehmer der GÖVB einen Teil des Busverkehrs in der Stadt Göttingen. Nur zu diesem Zweck wurde die Tochterfirma von Brundig-Reisen aus Witzenhausen (Hessen) im Jahr 2003 gegründet. Nach einer Neuausschreibung ihrer Leistungen zum 1. Oktober 2015 ging die NVG jedoch leer. Die GÖVB fahren seither wieder komplett in Eigenregie. Dazu kaufte die GÖVB neun der 16 NVG-Busse für 1,1 Millionen Euro und stellte 31 frühere NVG-Beschäftigte ein.

Zauberwort Betriebsübergang

Drei der übrigen Mitarbeiter machten mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht daraufhin geltend, dass unter anderem durch den Erwerb des größten Teils des Fuhrparks ein Betriebsübergang stattgefunden habe, weshalb die GÖVB alle ehemaligen Mitarbeiter hätte übernehmen müssen. Die Verkehrsbetriebe betonten dagegen, nur einen Auftrag und keinen kompletten Betrieb übernommen zu haben. Das Gericht sah das anders und so kam es zum nun geschlossenen Vergleich.