LBO: „Überfällige Entscheidung“

Gericht kippt Kontrollpflicht für Beförderung von Ausländern nach Deutschland.

Anja Kiewitt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat vor wenigen Tagen die Kontrollpflicht der Verkehrsunternehmen bei der Beförderung von Ausländern in das Bundesgebiet vorerst gekippt. Das teilt der LBO Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen in München mit. Der Beschluss vom 24. November 2015 (Az.: OVG 2 S13.15) betrifft demnach die wenig bekannte Vorschrift des § 63 Aufenthaltsgesetz, die den Beförderungsunternehmen untersagt, Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland zu befördern, wenn diese nicht im Besitz eines erforderlichen Passes und Aufenthaltstitels sind.

Passkontrollen nicht im Bahnverkehr vorgeschrieben

Das OVG hält die systematische Pflicht, Pässe und Aufenthaltstitel vor einer Einreise auf dem Landweg zu kontrollieren, mit den unionsrechtlichen Bestimmungen für Grenzübertritte innerhalb des Schengenraumes nicht für vereinbar, berichtet der LBO. Nach der Entscheidung, die im Eilverfahren erlassen worden sei, sei es auch nicht erforderlich, diese Kontrollpflicht bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufrecht zu erhalten. Insoweit berufe sich das Gericht ausdrücklich auf die Praxis im Bahnverkehr, in der diese Kontrollpflicht nicht gelte.

Rechtsunsicherheit beseitigen

„Diese Entscheidung ist richtig und längst überfällig. Sie entlastet Busunternehmer und ihr Fahrpersonal vor schwierigen Personen- und Dokumentenkontrollen, die eigentlich eine hoheitliche Aufgabe darstellen“, kommentiert Horst Schilling, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des LBO, die Neuerung. Die Problematik werde auch an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 2015 deutlich. In diesem Fall habe das Gericht entschieden, dass eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle durch die Bundespolizei im Eisenbahnverkehr unzulässig ist. Der Gesetzgeber sei nun gefordert, durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes die bestehende Rechtsunsicherheit in dieser Frage zu beseitigen, fordert der LBO-Chef.