Recht: Verordnung zum Spartentarifvertrag ist nichtig

Nichtberücksichtigung der NWO-Tarifverträge laut OLG Düsseldorf illegal
Redaktion (allg.)

Die Verordnung, mit der das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im ÖPNV nur den Spartentarifvertrag der kommunalen Unternehmen als repräsentativ eingestuft hat, ist vom nordrhein-westfälischen Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) für nichtig erklärt worden. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) mit Sitz in Langenfeld hervor.

Unternehmen wehrte sich

In Nordrhein-Westfalen kommen laut NWO zwei Branchentarifverträge zur Anwendung: der Spartentarifvertrag für die kommunalen Verkehrsbetriebe und der NWO-Tarifvertrag für die privaten Omnibusunternehmen. In einem Vergabeverfahren, in dem es um den Betrieb einiger Linien im ÖPNV (Nachtexpress Paderborn) ging, wurde bei der Ausschreibung gefordert, dass der Betreiber den Spartentarifvertrag der kommunalen Unternehmen anzuwenden hat, berichtet der Verband. Dagegen habe sich die Firma GO.ON Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH, Bielefeld, die als privates Unternehmen den NWO-Tarifvertrag anwendet, vor dem OLG Düsseldorf gewehrt.

Diskriminierung des privaten Omnibusgewerbes rechtswidrig

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss nun festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung der NWO-Tarifverträge rechtswidrig sei. Bereits zuvor hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut NWO die Sonderregelung im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW für den ÖPNV im Beschluss vom 27. August 2015 für verfassungswidrig erklärt. NWO-Geschäftsführer Johannes Krems betont: „Nunmehr ist die Landesregierung gefordert. Sie muss die rechtwidrige Entscheidung gegen das private Omnibusgewerbe unverzüglich aufheben.“

 

(kb)