Recht: Wer auffährt, zahlt

Traktorfahrer muss Busunternehmen den kompletten Schaden ersetzen.
Redaktion (allg.)

Ein Traktorfahrer, der auf einen bereits zehn bis 15 Sekunden auf der Fahrbahn stehenden Omnibus auffährt, ist verpflichtet, dem Busunternehmen den kompletten Schaden zu ersetzen. Dies entschied die 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier in einem Berufungsverfahren mit Urteil vom 4.8.2015 in dem Rechtsstreit 1 S 51/15. Der beschädigte Bus war im konkreten Fall nach Angaben der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Düsseldorf, auf eine Bundesstraße eingebogen und hatte dort angehalten, um sich mit einem anderen Busfahrer, der mit seinem Fahrzeug am gegenüberliegenden Fahrbahnrand stand, zu unterhalten. Der Traktorfahrer befuhr demnach zeitgleich die Bundesstraße in Fahrtrichtung des eingebogenen Busses mit einer Geschwindigkeit von 20 bis 30 Stundenkilometer und fuhr auf diesen auf.

Kein Verschulden des Busfahrers

Das Landgericht hat das Verschulden des Traktorfahrers aufgrund der langen Haltezeit des Busses, der für den Traktorfahrer gut einsehbaren Fahrtstrecke und der Abmessungen des Busses als derart überwiegend angesehen, dass der beklagte Traktorfahrer sowie seine mitverklagte Haftpflichtversicherung den Schaden am Bus vollständig ersetzen müssen, so die ARAG. Demgegenüber lag aus Sicht der Richter laut der Versicherungs-AG kein Verschulden des Busfahrers vor. Ein Anhalten sei demnach zulässig gewesen und es habe auch keine Verpflichtung bestanden, die Warnblinkanlage einzuschalten. Der Bus habe keine anderen Verkehrsteilnehmer durch sein Halten gefährdet, da er für jeden aufmerksamen Verkehrsteilnehmer gut erkennbar gewesen sei, hieß es seitens des Landgerichts.

(kb)