Mindestlohn: Neues MiLoG-Schutzpaket

Kravag bietet neue Versicherung für bdo-Verbandsmitglieder.
Julia Lenhardt

Die Kravag-Logistic Versicherungs AG, Hamburg, bietet Mitgliedern von Verkehrsverbänden wie dem bdo Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer e. V., Berlin, ein neues Schutzpaket, das gegen zivilrechtliche Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) absichern soll. Nach Versicherer-Angaben haben bereits sechs bdo-Unternehmer ein Paket abgeschlossen.

Haftung für Subunternehmer

Ein besonderes Risiko für Verkehrsgewerbe-Unternehmer, die mit Subunternehmern zusammenarbeiten, besteht in der sogenannten Auftraggeberhaftung. Bei Verstößen des Subunternehmens gegen das Mindestlohngesetz kann die Differenz zum Mindestlohn direkt bei dem Auftraggeber eingeklagt werden – und dies bis zum Eintritt einer dreijährigen Verjährung.

Zoll macht ernst

Unangemeldete Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes hätten laut der Kravag-Muttergesellschaft R+V Versicherungs AG, Wiesbaden, in der letzten Zeit verstärkt zugenommen. Wird der Zoll fündig, drohen demnach Strafen bis zu 500.000 Euro und im schlimmsten Fall sogar ein Entzug der Gewerbeerlaubnis. Das Mindestlohngesetz ist seit Anfang 2015 in Kraft und sieht vor, dass Arbeitsnehmer mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlt werden.

Weitere Informationen

Einen größeren Beitrag zum Thema lesen Sie in der kommenden Oktober-Ausgabe von busplaner, die am 9. Oktober erscheint.