Fahrpersonal: Weltweite Sozialstandards

„Roundtable Menschenrechte im Tourismus“ gibt neuen Leitfaden heraus.
Julia Lenhardt

Auf vier Seiten fasst der neue Handlungsleitfaden des „Roundtable Menschenrechte im Tourismus“ empfohlene Mindestanforderungen für Sozial- und Arbeitsstandards im Transportsektor zusammen. Darin gibt die Multistakeholder-Initiative Reiseveranstaltern Praxistipps für die menschenwürdige Behandlung von Fahrpersonal im Tourismus. Den Orientierungsrahmen dafür bilden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Häufige Fragen in der Praxis

Konkret beschreibt der Leitfaden, wie Reiseveranstalter weltweit dafür sorgen können, dass die empfohlenen Mindestanforderungen durch Transportdienstleister respektiert werden. Unter anderem erläutert das kompakte Werk die zugrunde liegenden internationalen Vereinbarungen und einschlägigen Verordnungen. Am Beispiel des gesetzlichen Mindestlohns zeigt der Leitfaden auf, wie sich der Spagat zwischen gesetzlichen Regelungen und menschenrechtlichen Ansprüchen meistern lässt. Zu guter Letzt gibt das Papier auch Hilfestellung bei der Gestaltung von Verträgen.

Arbeitsgesetze, aber keine Kontrolle

Nach Angaben der Initiative gibt es zwar bereits heute in den meisten Ländern der Erde Arbeitsgesetze für das Fahrpersonal im Tourismusbereich. Doch vielfach fehle die Kontrolle. Oft sei auch die Saison auf wenige Monate beschränkt, so dass die Angestellten in dieser Zeit möglichst viel arbeiten und verdienen wollten. Hier seien die Reiseveranstalter gefordert, faire Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter und Dienstleister zu schaffen.