Recht: Höhere Ansprüche bei Personenbeförderung

Busfahrer müssen bereits bei geringen Verstößen zur MPU.
Julia Lenhardt

Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) (busplaner berichtete) bei den Fahrerlaubnisklassen D und DE zur Fahrgastbeförderung schneller angeordnet werden als bei „normalen“ Klassen, wie A (Motorrad) oder CE (Lkw und Pkw mit Anhänger). Gründe seien die gesteigerten Anforderungen an die Inhaber einer Personenbeförderungsfahrerlaubnis und deren hohe Verantwortung im Straßenverkehr.

Konkretes Beispiel

Wegen vier eingetragenen Verstößen – mit teils erheblicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit – innerhalb von rund vier Jahren und vier Monaten musste ein Fahrer eine MPU absolvieren. Nach einem negativen Gutachten wurde die Fahrerlaubnis für die Klassen D und DE entzogen.

Alle fünf Jahre

Busfahrer ab 50 Jahre müssen alle fünf Jahre eine MPU ablegen. Dies dient der Reaktionssicherheit und der gesundheitlichen Kontrolle. Einen größeren Beitrag zum Thema lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von busplaner.