Askin Bulut

Der bürokratische Aufwand für Busunternehmer aus Deutschland soll, wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) mitteilte, bei Reisen nach Kroatien zukünftig einfacher werden. Nach Intervention des bdo gemeinsam mit der Kroatischen Zentrale für Tourismus seien Teile der Mehrwertsteuererhebung weitestgehend vereinfacht worden, so der bdo weiter.

„Kroatien ist ein wichtiges Reiseland für die deutsche Busbranche. Gleichzeitig profitieren die kroatischen Destinationen natürlich von den Ausgaben der deutschen Touristen. Damit diese gute Zusammenarbeit nicht leidet, war die Vereinfachung wichtig“ sagte bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück zur erfreulichen Ankündigung von Darko Lorencin, Minister für Tourismus Kroatien.

Die kroatische Mehrwertsteuernovelle die mit Eintritt in die EU umgesetzt wurde, hatte zahlreiche Probleme mit sich gebracht, da das hierin vorgesehene Verfahren zur Anmeldung enorm aufwendig und damit auch kostspielig ist. Der bdo und seine Landesverbände hatten dies massiv kritisiert und sich gemeinsam mit der Kroatischen Zentrale für Tourismus für die Beseitigung der Probleme bei der Mehrwertsteuererhebung eingesetzt.

Im Rahmen der ITB habe Darko Lorencin während eines Treffens mit Vertretern des bdo verkündet, dass das Finanzministerium entsprechende Änderungen vorgenommen habe, nachdem sich Busunternehmer die im Gelegenheitsverkehr tätig sind, in einem vereinfachten Verfahren anmelden können und somit den grenzüberschreitenden Verkehr wieder erleichtert, erklärte der Bundesverband.

Demnach können auf einem einfachen elektronischen Weg spätestens am 1. April 2015 die notwendigen Informationen über das Unternehmen an das Finanzamt gesendet werden. Steuererklärungen auf Basis der in Kroatien erbrachten Dienstleistungen werden ausschließlich für Monate notwendig sein, in denen auch tatsächlich Fahrten auf kroatischem Territorium durchgeführt wurden.