Fahrermangel wird für ÖPNV zum Problem

Busunternehmer: Unnötige Mindestlohnbürokratie bremst Branche
Askin Bulut

Wegen der demographischen Entwicklung und des zunehmenden Bedarfs an Fahrern durch den boomenden Fernbusverkehr sei es zunehmend schwierig gutes Fahrpersonal zu bekommen, warnt Karl Reinhard Wissmüller aus Michelstadt, Vorsitzender des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer (LHO). Hessens Busunternehmer haben deshalb vom 5. bis 8. Februar bei einer Fachtagung in Friedrichshafen am Bodensee mit Experten über Mobilitätskonzepte der Zukunft beraten.

Mit Blick auf die hohe Nachfrage an qualifizierten Busfahrern und deren Entlohnung sei die Gefahr von Mindestlohnunterschreitungen, wie es das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit befürchtet, in der Busbranche nicht real. Umso mehr würden die Busunternehmer die neuen Mindestlohn-Regelungen ärgern, die vorschreiben, wöchentlich jede einzelne Arbeitsstunde von Mitarbeitern zu dokumentieren, so der LHO weiter.

„Die Branche hat kein Problem mit dem Mindestlohn. Unser Tariflohn liegt knapp 40 Prozent darüber. Wir haben jedoch ein Problem mit zunehmender Bürokratie. Die Mindestlohnbürokratie der Bundesregierung bremst uns aus“, kritisieren die Busunternehmen. Sie verweisen darauf, dass kürzlich auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) den bürokratischen Aufwand beim Mindestlohn kritisiert habe, vor allem den Mehraufwand für die Wirtschaft durch die zusätzlichen Dokumentationspflichten. Sie fordern daher, solche Arbeitnehmer von dieser Kontrolldokumentation auszunehmen, die ohnehin deutlich über dem Mindestlohn verdienen. Denn in diesen Fällen helfe das Gesetz keinem weiter, sondern erhöhe nur den Verwaltungsaufwand von Unternehmen und Beschäftigten, erklärte der Verband.

Die Busbranche, die mit zahlreichen bürokratischen Hürden, uneinheitlichen Umweltzonenregelungen, Einfahrtsbeschränkungen oder unterschiedlichen EU-Umsatzsteuerregelungen zu kämpfen habe, werde hier unnötig mit überflüssigen Verpflichtungen zusätzlich bedrängt. „Das neue Mindestlohngesetz stellt vor allem kleinere Unternehmen vor einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“, ergänzte Karl Reinhard Wissmüller.