Thomas Burgert

„Konkret wird erwartet, dass in den Ländern das Instrument der allgemeinen Vorschriften intensiv genutzt wird, um eine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung zu ermöglichen“. Mit dieser Stellungnahme hat die Bundesregierung auf eine sogenannte kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen geantwortet. Die kleine Anfrage einiger Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/3035 vom 4.11.2014) befasst sich mit der Frage „allgemeiner Vorschriften“ gemäß der EU-Verordnung 1370/2007 Artikel 3 und der eigenwirtschaftlichen Erbringung von Verkehrsleistungen. Die Bundesregierung hat damit im Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Personenbeförderungsgesetzes noch einmal ihr klares Bekenntnis zum Erhalt eigenwirtschaftlicher Verkehre im ÖPNV wiederholt.

Mit dieser Position knüpfe die Bundesregierung nahtlos an die damalige Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP an, die die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum Ende der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht hatte, bewertet der Landesverband Bayrischer Omnibusunternehmer (LBO) die Aussage der Regierung. Ebenso seien sich CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen des sogenannten PBefG-Kompromisses im Herbst 2012 einig gewesen, dass der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im neuen PBefG bestätigt werde. LBO-Präsident Heino Brodschelm (Foto) appelliert daher an die bayerische Staatsregierung und an die ÖPNV-Aufgabenträger, den Appell der Bundesregierung aufzugreifen und das Instrument „allgemeiner Vorschriften“ intensiv zu nutzen. Brodschelm mahnt: „Die knapp 1.000 familiengeführten, privaten Busunternehmen in Bayern dürfen nicht unter die Räder kommen.“