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Schulung: Wettbewerbsvorteile durch Fahrerschulung
Durch das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind Fahrer gezwungen, sich fortzubilden. Busunternehmer sollten das Thema zügig angehen – und sie können auch davon profitieren. Die gesetzlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) sind eindeutig: Jeder Busfahrer muss spätestens bis September 2013 Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von 35 Stunden nachweisen können. Busunternehmen müssen ihre Fahrer entsprechend schulen und die Zeit drängt, schließlich rückt der Termin immer näher.
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Dieser Fachartikel erschien im Omnibusmagazin busplaner Ausgabe August 2011
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