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Infothek - Buslängen
Welche Länge darf der Bus in welchem Land haben? Wir geben Ihnen
einen Überblick über die Regelungen in den verschiedenen
europäischen Ländern (Alle Angaben ohne Gewähr).
Neue
Längen - neue Probleme?
Die
neuen Bestimmungen ab 2004
Neue Längen - neue Probleme?
Nachdem die Busindustrie jahrelang für eine einheitliche, europaweite
Zulassung von Omnibussen mit einer Länge von bis zu 15 Metern gekämpft
hat, ist mit der EU-Richtlinie 96/53/EG noch mehr möglich. Wohin die Reise
in den nächsten zwei Jahren geht, zeigen die IAA-Neuheiten bereits: Zweiachsige
Linienbusse mit einer Länge von 13,5 Metern und dreiachsige Reisebusse
mit zwölf Metern werden zukünftig an Bedeutung zunehmen.
Eine neue EU-Richtlinie lässt ab 2004 größere Höchstlängen
bei Omnibussen zu. Doch das mehr an Länge führt auch zu Problemen:
Mit zusätzlichen Sitzplätzen oder Komfort-Einbauten und Forderungen
in punkto Sicherheit sowie Umweltverträglichkeit sind schnell Grenzwerte
beim Gewicht überschritten.
Ganze 150 Zentimeter mehr darf ein zweiachsiger Kraftomnibus in absehbarer
Zukunft messen. Ob Reise- oder Linienbus ist egal, erlaubt sind 13,50 Meter – nur
das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten sind verbindlich. Alle
Hersteller sind sich einig: Ohne an Sicherheit und Komfort zu sparen, sind
Gewichtsreduzierungen nach heutiger Bauart nur schwer möglich. Umdenken
ist erforderlich, einfach nur die Achslasten oder das zulässige Gesamtgewicht
zu erhöhen, wäre ein Trugschluss, denn die Straße kann auch
nur bis zu einem gewissen Maß belastet werden.
Dass der Reisebus in den letzten Jahren immer schwerer wurde, ist auf zusätzliche
Komforteinbauten, Sicherheit und Umweltverträglichkeit zurückzuführen.
Eine Klimaanlage, großzügige Küche, Ledersessel und Sitzgurte
erhöhen das Gewicht Stück für Stück. Von einzelnen Bedieneinheiten
im Audiobereich, die sich heute fast an jedem Sitz finden, einmal ganz abgesehen.
Und selbst der umweltverträgliche Euro-III-Motor steigert das Gesamtgewicht
noch einmal.
Dass Reisebusse künftig vermehrt dreiachsig sein werden, lässt
sich am Beispiel der Marke Setra belegen: Der neue Reisebus der Baureihe
400 wird in der HDH-Ausführung als Zwölf-Meter-Version nur mit
drei Achsen geliefert. In den nächsten Jahren wird der Unternehmer die
Wahl des Fahrzeugs noch mehr auf seine Bedürfnisse abstimmen müssen.
Was im hochpreisigen Reiseverkehr leicht möglich ist, führt im
Bereich der traditionellen Hochdecker und sogenannten Doppelverdiener zu
Problemen. Auch sie dürfen dann als zweiachsiger Kraftomnibusse mit
13,50 Metern vorfahren. Auf Sicherheitsgurte und die verstärkten Sitzbefestigungen
wird man nicht verzichten – wo sparen die Hersteller dann?
Gewicht wird nicht bei der Konstruktion sondern bei den Bauteilen gespart:
Gepäckklappen aus Aluminium sowie Kunststoffteile im Front- und Heckbereich
stellen ein nicht zu unterschätzendes Sparpotential dar. Gussteile werden
zunehmend durch Blech ersetzt werden, sofern dies konstruktionsbedingt möglich
ist. Und selbst die Frage ob V 6- oder V 8-Aggregat bekommt im wahrsten Sinne
des Wortes Gewicht, genauso wie die Entscheidung für ein Schalt- oder
Automatikgetriebe. Das geht sogar so weit, dass viele Unternehmer kleinere
Tanks ordern, denn die heutigen Verbräuche verlangen geringere Vorräte.
Längere Omnibusse mit entsprechend mehr Sitzplatz-Kapazität brauchen
mehr Gepäckraum. Dieser zusätzliche Raum bedeutet aber wiederum
mehr verbauten Stahl und somit mehr Eigengewicht. Um dem entgegen zu wirken
begrenzen viele Unternehmer schon heute – ähnlich wie beim Flugverkehr – die
Anzahl und das Gewicht der Gepäckstücke. Wer mehr mitnehmen möchte
oder muss, zahlt mehr.
Kraftomnibusse mit mehr als zwei Achsen und bis zu 15 Metern Länge
fahren heute noch mit Ausnahmegenehmigung. Sobald die StVZO geändert
wird, fahren diese Busse in Deutschland ohne Wenn und Aber – und spätestens
in zwei Jahren europaweit. Wann innerhalb von 24 Monaten die jeweiligen Länder
die EU-Richtlinie in nationales Recht übernehmen, ist ihnen freigestellt.
(Rüdiger Schreiber)
Die neuen Bestimmungen ab 2004
Ganz nüchtern klingt das, was im Amtsblatt der EU am 9. März diesen
Jahres veröffentlicht wurde. Ab 9. März 2004 darf kein europäisches
Land Fahrzeuge gemäß den Inhalten der Richtlinie 96/53/EG zurückweisen.
Auch hier gilt natürlich: Kein Gesetz ohne Ausnahme – Großbritannien
und Portugal erhalten eine sogenannte Übergangsfrist von 36 Monaten,
also bis 9. März 2005. Mit der kommenden Änderung zur StVZO werden
die Inhalte der Richtlinie 96/53/EG in das nationale Recht übernommen.
Der Veröffentlichungs-Zeitpunkt der Änderung der StVZO ist zur Zeit
noch offen.
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EU-Richtlinie 96/53/EG
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Anzahl der Achsen
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Grenzüberschreitender Verkehr
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Stand 2002
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Anfang 2004
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Zulässige Länge von starren Omnibussen
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2 Achsen
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12,00 m
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13,50 m (inkl. Ski-Box)
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3 Achsen
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12,00 m
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15,00 m (inkl. Ski-Box)
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Länge von Gelenk-bussen (1 Gelenk)
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18,00 m
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18,75 m
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Kurvenlauf von 15 m Omnibussen, Ausschwenkmaß
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k. A.
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600 mm tangentiales Einfahren in 25 m-Kreis
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Max. Länge des Zugfahrzeugs
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2 Achsen
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12,00 m
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13,50 m
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3 Achsen
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12,00 m
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15,00 m
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Gesamtlänge
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18,00 m
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18,75 m
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