Schulbus-Check löst Diskussionen aus

LBO: Finanzielle Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr mit Bussen müssen verbessert werden

Askin Bulut

Der Radio-Sender Antenne Bayern hat bayernweit die Platzverhältnisse in 229 Schulbussen „gecheckt“, wonach jeder siebte Schulbus zum Zeitpunkt der Kontrolle überfüllt gewesen sei, dies teilte der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) mit. Das bedeutet, dass die meisten Busse (86 Prozent) sicher unterwegs sind, wie der Sender selbst feststellte. Dennoch hat der sogenannte Schulbus-Check eine Diskussion über die Sicherheit im Schulbusverkehr ausgelöst, worauf der LBO prompt reagierte:

„Die Fahrgäste und die Öffentlichkeit dürfen nicht grundlos verunsichert werden. Täglich werden in Bayern 1,3 Millionen Schüler sicher und zuverlässig mit dem Bus zu ihrer Ausbildungsstätte befördert“, erinnert LBO-Präsident Heino Brodschelm. „Wenn in einigen Kommunen die Beförderungskapazitäten nicht ausreichen, muss aber nachgebessert werden“, so die Forderung des Verbandes.

Weiterhin wies der Verband darauf hin, dass eine Verbesserung der beklagten Zustände im Schulbusverkehr auch zu erreichen wäre, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr mit Bussen wieder verbessert würden. Seit 2004 wurden in Bayern zur Konsolidierung des Staatshaushaltes erhebliche Einsparungen zu Lasten des Ausbildungsverkehrs mit Bussen vorgenommen. So stellte der Freistaat bis 2006 zur Beschaffung neuer Busse pro Jahr 60 Millionen Euro zur Verfügung. 2007 und 2008 entfiel diese Investitionsförderung gänzlich zur Haushaltssanierung. Erst 2009 wurde die Busförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit aktuell nur noch 30 Millionen Euro wieder fortgeführt. Ebenso werden seit 2004 die gesetzlichen Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr um 12 Prozent gekürzt. Durch diese Maßnahmen wurden dem allgemeinen ÖPNV sowie dem Schulbusverkehr inzwischen über 200 Millionen Euro entzogen. Hinzu kommen gestiegene Schülerbeförderungskosten, die unter anderem auf der Schließung von Schulstandorten beruhen. Die bayerische Staatsregierung und der Landtag haben es in der Hand, diesen Trend umzukehren.

Die jüngsten Auswertungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung vom Januar 2014 belegen: Mit einem Anteil von nur fünf Prozent am gesamten Straßenverkehrsunfallgeschehen ist der Schulbus neben öffentlichen Bussen und Bahnen eine der sichersten Alternativen für den Schulweg. Die Beförderung von Schülern in Omnibussen ist statistisch gesehen neunmal sicherer als mit dem Fahrrad und viermal sicherer als im Pkw. Sogar zu Fuß ist der Schulweg gefährlicher. 9,4 Prozent aller Verkehrsunfälle auf dem Schulweg passieren zu Fuß. Auch der Langzeitvergleich mit anderen Verkehrsmitteln verdeutlicht, dass das Risiko, im Schulbus einen Schaden oder Unfall zu erleiden, bei weitem geringer ist, als bei anderen Schulwegalternativen. Die Unfallrate je 1.000 Schüler liegt bei Schulbussen seit 1990 auf gleich niedrigem Niveau zwischen 0,2 und 0,15. Diese hervorragende Sicherheitsbilanz zeigt, dass die bayerischen Busunternehmen und ihr Fahrpersonal ihrer nicht ganz einfachen Verantwortung gerecht werden. Erfreulicherweise habe der Radiosender Antenne Bayern bei seinem Schulbus-Check ebenfalls festgestellt, dass die meisten Busse sicher unterwegs seien, so der LBO. Dennoch wurden in einigen Fällen die Platzverhältnisse im Schulbusverkehr beanstandet. Insgesamt seien 31 Schulbusse überfüllt gewesen.

Der LBO fordert bei nachweislichen Kapazitätsengpässen die Verantwortlichen vor Ort auf, gemeinsam mit allen Beteiligten die Ursachen zu prüfen und nachzubessern. „Zu Lasten der Sicherheit darf es keine Kompromisse geben“, mahnt Brodschelm. Im engen Zusammenhang mit der Verbesserung der Schulbussicherheit steht auch die aktuelle Diskussion über die Einführung einer Sitzplatzpflicht in bayerischen Schulbussen. „Hierbei ist jedoch zu prüfen, ob ein generelles Stehplatzverbot in allen Fällen vor Ort auch praktikabel und der zum Teil erhebliche finanzielle Mehraufwand sachlich begründet und gerechtfertigt werden kann“, so LBO-Präsident Brodschelm.

Der LBO weist darauf hin, dass nach § 22 Abs. 2 BOKraft die zuständigen Genehmigungsbehörden die Zulässigkeit von Stehplätzen außerhalb des Orts- und Nachbarortsverkehrs einschränken können. Die Genehmigungsbehörden sind in Bayern die Bezirksregierungen. Darüber hinaus hat es jeder Schulaufwandsträger, der einen Schülerverkehr bestellt, vertragsrechtlich in der Hand, die Nutzung von Stehplätzen auszuschließen. „Im Einzelfall sollte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit geprüft werden, ob die volle Ausnutzung der Stehplatzkapazitäten eines Busses zumutbar ist oder inwieweit davon Abstriche vorgenommen werden müssen“, empfiehlt der Verband.

Zu guter Letzt appelliert der LBO auch an ein umsichtiges und vernünftiges Verhalten der Schüler. „Ein rücksichtsvoller und vernünftiger Umgang miteinander könnte sicherlich das ein oder andere Problem in der Schulbusbeförderung ebenfalls entschärfen“, so LBO-Präsident Heino Brodschelm.