Fernbusmaut unter europarechtlichem Vorbehalt

bdo gibt Statement zu Ergebnissen der Bodewig-Kommission ab
Thomas Burgert
„Eine gut entwickelte und zuverlässig funktionierende Infrastruktur ist eine der Grundvoraussetzungen für Mobilität“, sagte Christiane Leonard, bdo-Hauptgeschäftsführerin (Foto), in Reaktion auf die Vorstellung der Ergebnisse der Bodewig-Kommission. „Insofern begrüßt es der bdo ausdrücklich, dass jetzt ein Bericht der Kommission Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung vorliegt. Bemerkenswert ist insbesondere, dass die Kommission die Möglichkeit der Einführung einer Fernbusmaut unter einen europarechtlichen Prüfvorbehalt stellt.“ Nach Ansicht des bdo ist eine Fernbusmaut schädlich, da für viele Fahrgäste der Preis das Hauptentscheidungskriterium ist und sich damit insbesondere für Einkommensschwächere Mobilität erschweren würde. Die rechtlichen Bedenken der Bodewig-Kommission gegen eine Fernbusmaut kommen erschwerend hinzu, so der Verband. Der bdo hat sich an der Anhörung der Bodewig-Kommission beteiligt und dazu auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. http://www.bdo-online.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Stellungnahmen/130823_bdo_Stellungnahme-Bodewig-kommission.pdf.