Sozialdumping und Vernichtung der mittelständischen Unternehmen

LBO: Europaweite Ausschreibungen sind Gift für den heimischen Mittelstand

Askin Bulut

Die aktuelle Diskussion in der Region Augsburg über die europaweite Ausschreibung von Verkehrsleistungen der privaten Busunternehmen habe, wie der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen mitteilte (LBO), bei den betroffenen Firmen und deren Beschäftigten existenzielle Ängste ausgelöst, die auch vom europäischen und deutschen Gesetzgeber gesehen würden.

Der LBO begrüße deshalb ausdrücklich die Pressemitteilung des Vorsitzenden der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, MdEP, in der er unmissverständlich verdeutlicht habe, dass die seit Ende 2009 geltende EU-Nahverkehrsverordnung 1370/2007 keineswegs die Pflicht begründe, Verkehrsleistungen grundsätzlich europaweit auszuschreiben. Der schwäbische Europaabgeordnete weise darauf hin, dass die Möglichkeit der Direktvergabe von Aufträgen an kleine und mittelständische Unternehmen auf Initiative des Europäischen Parlaments bewusst in das europäische Recht aufgenommen würde, um der besonderen Situation von kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen.

Im Erwägungsgrund 23 der EU-Nahverkehrsverordnung heiße es wörtlich: „Ein Wettbewerbliches Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge sollte nicht zwingend vorgeschrieben sein, wenn der Auftrag sich auf geringe Summen oder Entfernungen bezieht.“ In Artikel 5 Absatz 4 der EG-Verordnung werde definiert, was unter geringen Summen und Entfernungen zu verstehen sei. In Abweichung vom allgemeinen Vergaberecht seien danach Direktvergaben zulässig, wenn der Auftragswert pro Jahr nicht mehr als eine Million Euro betrage oder die Verkehrsleistung 300.000 Kilometer nicht übersteige. Bei Betrieben, die über nicht mehr als 23 Fahrzeuge verfügen, liegee die Grenzen bei zwei Millionen Euro Auftragswert oder 600.000 Kilometer Verkehrsleistung.

Erst im vergangenen Jahr habe der deutsche Gesetzgeber bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 1.1.2013 diesen angemessenen Schutz für die mittelständischen Verkehrsunternehmen bei der Vergabe von Verkehrsleistungen uneingeschränkt übernommen, so der LBO weiter. In diesem Zusammenhang sei es im Übrigen bemerkenswert, dass nach dem Willen der Stadt Augsburg die von ihrem eigenen kommunalen Unternehmen betriebenen Buslinien im AVV nicht europaweit ausgeschrieben werden sollen, bemerkte der Landesverband.

Der LBO appelliert daher an die Verantwortlichen in den Kommunen eine mittelstands-freundliche Lösung zu finden. „Nur so haben die heimischen privaten Busunternehmen eine Chance, ihre Existenz zu erhalten“, sagte LBO-Präsident Heino Brodschelm. Es dürfe nicht übersehen werden, dass die schwäbischen Linienbusunternehmen seit Jahrzehnten den Regionalbusverkehr zuverlässig und kostengünstig sicherstellten und seit 1985 entscheidend mit dazu beigetragen haben, den Augsburger Verkehrsverbund aufzubauen. Ohne diese Kooperationsbereitschaft gäbe es den AVV in seiner heutigen Form nicht.

„Ein europaweiter Ausschreibungswettbewerb im Nahverkehr, wie er in Augsburg aktuell geplant wird, führt zwangsläufig zu Sozialdumping und zur Vernichtung der mittelständischen privaten Unternehmen. Folge ist eine Monopolisierung im ÖPNV, die den Fahrgästen und Kommunen teuer zu stehen kommt. Letztendlich schadet dies dann auch den Steuerzahlern und ist somit Gift für die heimische Wirtschaft“, warnt der LBO-Präsident Brodschelm.