Neu-Definition eines Arbeitstages für Reisebusfahrer abgelehnt

Abstimmung im EU-Verkehrsausschuss über digitales Kontrollgerät
Askin Bulut

Wie der Internationale Bustourismus Verband (IBV) mitteilte, hat der Verkehrsausschuss (TRAN) des Europäischen Parlaments in seiner Sitzung am 31. Mai 2012 über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zum neuen digitalen Kontrollgerät abgestimmt und dabei u.a. die Neu-Definition eines Arbeitstages von insgesamt höchstens neun Stunden (inkl. aller Ruhe-, Bereitschafts und sonstiger Arbeitszeiten) für Reisebusfahrer abgelehnt.

Hintergrund: Der KOM-Vorschlag zur Änderung der Verordnungen 3821/85 und 561/2006 geht weit über den jetzigen Anwendungsbereich der Verordnung zum digitalen Kontrollgerät 3821/85 hinaus. Mit ihm sollen nicht nur Verbesserungen des digitalen Kontrollgeräts erreicht werden, sondern er zielt u.a. auch darauf ab, die Funktion des Fahrtenschreibers auf solche Funktionen zu erweitern (wie Fernabfrage, Standortaufzeichnung), die nichts mit der Erfassung und Kontrolle der Lenk-und Ruhezeiten zu tun haben.

Des Weiteren soll damit u.a. der Betrug bei der Benutzung des Tachographen erschwert werden, eine Anbindung an ein globales Erfassungssystem (GNNS) herbeigeführt werden, eine Verschmelzung von Fahrerkarte mit Fahrerlaubnis ermöglicht werden sowie eine EU-weite Harmonisierung der Sanktionen bei schweren Verstößen erreicht werden. Für die Sitzung waren mehr als 300 Änderungsanträge zu den 39 Artikeln des Entwurfs der Europäischen Kommission eingebracht worden. „Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen des RDA-Büro in Brüssel, die uns unmittelbar nach Schluss der Sitzung von der RDA-Büroleiterin Sandra van de Walle übermittelt wurden, ist es dank des Einsatzes von RDA und IBV gelungen, die Verkürzung des Gesamt-Arbeitstages auf insgesamt höchstens neun Stunden abzuwenden: Seit Herbst 2011 hatten wir die zuständigen EU-Parlamentarier und Kommissionsmitglieder auf die für die Branche daraus resultierenden, nicht hinnehmbaren Folgen hingewiesen“, fasste der IBV zusammen.

Weiterhin erklärten die Verbände IBV und RDA in ihrer Stellungnahme, dass der Reisebusverkehr auf flexible Arbeitszeiten der Fahrer angewiesen sei. Im Busreiseverkehr würden i.d.R. die höchstzulässigen Lenkzeiten meist gar nicht ausgeschöpft. Allerdings benötigten die Busunternehmen wegen der erheblichen, meistens unterwegs vor Ort während einer Reise anfallenden Steh- und Wartezeiten arbeitsrechtliche Einsatzmöglichkeiten für das Fahrpersonal, die über einen neun-Stunden-Zeitraum hinausgehen.

Ferner wiesen RDA und IBV die Abgeordneten erneut auf weitere rechtlich bedenkliche Punkte hin, wie u.a. die Aufzeichnung von Standortdaten, Fernkommunikation zu Kontrollzwecken, eine verschuldensunabhängige Haftung des Unternehmers für Verstöße des Fahrpersonals, die Abgrenzung von Bereitschafts- und Ruhezeiten bei der Anwendung des digitalen Tachographen sowie die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei Sanktionen.

„Sobald der Sitzungsbericht schriftlich vorliegt, werden wir die Mitglieder über dessen weitere Details unterrichten. Das Europäische Parlament wird abschließend in der 27. Kalenderwoche über den Verordnungsentwurf abstimmen“, so der IBV.