Busfahrer haftet nicht für schmuggelnde Gäste

Münchner Gericht spricht Busfahrer von Steuerschuld frei
Thomas Burgert

Ein Busfahrer sollte für den Steuerschaden aufkommen, der durch geschmuggelte Zigaretten während einer Fahrt nach Tschechien entstanden ist. Bei einer Kontrolle im Jahr 2006 hatten Zollbeamte zwei Taschen mit knapp 4.000 Zigaretten, konnten diese aber keinem der Fahrgäste zuordnen. Die Forderung der Finanzbeamten in Höhe von 513,60 Euro richtete sich danach gegen den Fahrer, der diese Schuld aber nicht begleichen wollte und vor Gericht zog.

Das Finanzgericht München hat in seiner Entscheidung nun die Forderung gegen den Fahrer gerichtlich aufgehoben. Nach Ansicht der Richter haben die Finanzbeamten bislang ihren Ermessensspielraum zum Erlass der Steuerschuld nicht hinreichend zu Gunsten des Busfahrers genutzt. Auch wenn nach Ansicht des Zolls dem Busfahrer eine „erhöhte Sorgfaltspflicht“ zukomme, so etwa das Verstauen von unversteuerten Waren im Bus zu verhindern, lasse sich keine hundertprozentige Sicherheit herstellen.

Der Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt die Entscheidung des Finanzgerichts München (Az 1022/08V01) in dem Fall, dass ein Busfahrer aus Unterfranken nicht für die Steuerschuld bei Schmuggel-Zigaretten von Fahrgästen zur Kasse gebeten wird. Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, sagte zu diesem Urteil: „Busfahrer dürfen nicht als Sündenböcke herhalten müssen. Alles andere wäre auch ein ‚dicker Hund’ und würde das Gerechtigkeitsempfinden der Busfahrer in Deutschland nachhaltig verletzen. Unsere Fahrer achten selbstverständlich darauf, dass keine herrenlosen Gepäckstücke befördert werden. Den Kofferinhalt von Fahrgästen zu kontrollieren ist zu Recht den Behörden vorbehalten. Die Privatsphäre der Fahrgäste muss hier geschützt bleiben“, so Christiane Leonard weiter.

Der bdo begrüßt zwar das Urteil als eine gute Entscheidung für die Busfahrer in Deutschland. Dies ändere jedoch leider nichts an der geltenden höchstrichterlichen – und aus Sicht des bdo höchstkritikwürdigen – Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, dass Busfahrer im Zweifel als Steuerpflichtige für unbekannterweise geschmuggelte Waren angesehen werden.