Änderungen bei Umweltzonen in London

Bestimmungen bei Ausnahmeregelugen werden 2012 verschärft
Thomas Burgert

Bei der Einfahrt in die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone) in London werden Anfang kommenden Jahres die Regelungen verschärft. Busreiseunternehmen können sich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von den Gebühren befreien lassen. Der Großbritannien-Spezialist GB Gateway Schleuter Touristik gibt einen kurzen Überblick, was Busreiseunternehmen vor der Einfahrt nach London beachten sollten.

Im Januar 2012 werden die Voraussetzungen für eine solche Befreiung von der Niedrigemissionszone von Abgasnorm Euro III auf Euro IV angehoben. Die Niedrigemissionszone, Low Emission Zone, betrifft den Großraum London 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, sowie einen Teil der Autobahnen M1 und M4, die durch die Stadt führen. Dieselbetriebene Busse mit mehr als acht Sitzplätzen plus Fahrersitz und über 5t zulässigem Gesamtgewicht fallen unter diese Regelung. Während bis 2. Januar 2012 Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro III eine Befreiung anmelden können, verschärfen sich die Vorgaben ab 3. Januar 2012 auf Abgasnorm Euro IV. Auch Minibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und bis zu 5t zulässigem Gesamtgewicht fallen ab 2012 in die Niedrigemissionsregelung. Für die Einfahrt eines Minibusses in die Zone ist die Abgasnorm Euro III notwendig. Die beantragte Befreiung gilt für ein Fahrzeug, bis es den geltenden Bestimmungen nicht mehr entspricht. Fahrzeuge, die die Abgasnorm nicht einhalten, erwartet eine Gebühr von derzeit 200 britischen Pfund bzw. 100 Pfund für Minibusse. Fallen Busse ohne Voranmeldung auf, sind empfindliche Strafen für die Fahrzeughalter zu erwarten, auch wenn diese der Euro IV entsprechen. GB Gateway Schleuter Touristik empfiehlt daher die frühzeitige Planung der Fuhrparkorganisation und Anmeldung der Fahrzeuge.

Bestehen bleibt zusätzlich die City-Maut (Congestion Charge, siehe Bild), die von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr für einen Bereich in der Londoner Innenstadt ca. vom Hyde Park bis zum Tower of London, gilt. Durch frühzeitige Anmeldungen – aktuell liegt die Bearbeitungszeit bei mindestens zehn Arbeitstagen – können sich Busse mit mehr als neun Sitzen gegen eine Verwaltungsgebühr von derzeit zehn Pfund von der Congestion Charge befreien lassen. Dieser 100-prozentige Nachlass gilt für jeden Bus ein Jahr und muss danach erneut beantragt werden.