Der bdo schlägt Alarm

Beschluss des Verkehrsausschusses sei "existenzgefährdend"
Redaktion (allg.)

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat mehrheitlich einem Gegenentwurf zu den Vorschlägen der Bundesregierung zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zugestimmt. Mit dieser Zustimmung gefährde er die Existenz von rund 5.000 mittelständischen Omnibusunternehmen in Deutschland, so der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo). „Es droht ein ‚closed Shop’ bei gleichzeitig rotem Teppich für internationale Global Player. Der von Grün-Rot erarbeitete Gegenentwurf zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hat offensichtlich das Ziel, die heute bestehende Marktordnung grundlegend zu ändern.“, so bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto) zum aktuellen Beschluss des Verkehrsausschuss. Am 23. September 2011 wird sich nun das Bundesratsplenum mit der Novellierung des Personenbeförderungsrechts (PBefG) befassen und damit weitreichende Entscheidungen für das gesamte deutsche Omnibusgewerbe treffen.

Die in der Praxis bewährte Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen sei nach den vom Verkehrsausschuss angenommenen Änderungsanträgen de facto ausgeschlossen, betont der bdo. Der Entwurf von Grün-Rot setze damit mittelständische Existenzgrundlagen aufs Spiel, so der Verband weiter Die vorgeschlagene Einführung einer Mautpflicht für Omnibusse würde gravierende negative Auswirkungen auf die gesamte Bustouristik haben. Hiervon sind nach Hochrechnungen des bdo rund 81,2 Millionen Fahrgäste jährlich in Deutschland betroffen. Dies sind vor allem Senioren und Rentner, aber auch Schüler und Studenten. Mithin Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres sozialen Standes preisbewusst mobil sein wollen und in vielen Fällen auch müssen. Die Einführung einer Mautpflicht sowie stark erhöhte Anforderungen an Barrierefreiheit und nicht erfüllbare Leistungspflichten, die weit über die Vorgaben des europäischen Gesetzgebers hinausgehen, würden unweigerlich zu einer drastischen Verteuerung des Busverkehrs führen.

Bereits bestehende Wettbewerbsverzerrungen würden noch größer. Schon heute bestehen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Bus und zu Gunsten des Bahn- und Flugverkehrs. Dem 23. Subventionsbericht der Bundesregierung sei zu entnehmen, dass der Reisebusverkehr als einziger Verkehrsträger keinerlei Subventionen erhält. Dem gegenüber werden der Eisenbahnverkehr massiv mit Steuermitteln finanziert. Obwohl der Reisebus das umweltfreundlichste Verkehrsmittel ist, erhält er keine Entlastung bei der Energiesteuer. Im Gegensatz hierzu wird der Eisenbahnfern- und -Nahverkehr mit über 110 Millionen Euro jährlich entlastet, was einem Entlastungsfaktor von 44 Prozent entspricht. Der Flugverkehr profitiert in Deutschland unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer- und Kerosinsteuerbefreiung für Auslandsflüge von einer Steuervergünstigung von nahezu zehn Milliarden Euro.

„Unterm Strich ist der Vorschlag des Verkehrsausschuss brandgefährlich für den Mittelstand“ so Christiane Leonard abschießend. „Weitere Diskriminierungen wird der Omnibus nicht verkraften! Wenn die Politik das private Omnibusgewerbe für vernachlässigbar hält vergisst Sie fast 150.000 direkte Beschäftigte und über 50.000 weiter abhängige Arbeitsplätze.“