RDA kritisiert Pläne für Busmaut

Verband bezeichnet SPD-Pläne als "brisant und wirtschaftsfeindlich“
Thomas Burgert

Die Länder Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen beabsichtigen mit am 7.9.2011 eingereichten 15 Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Persönenbeförderungsgesetzes (PBefG), diese Gesetzesvorlage zum Nachteil der deutschen Busunternehmer abzuändern, meldet der RDA.

Als „besonders brisant und wirtschaftsfeindlich“ betrachtet der Bustouristikverband dabei vor allem die Änderungsanträge Nr. 11 und 15: Mit Antrag Nr. 15 wird die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) zum Zweck der Einbeziehung des Kraftomnibusses in die Mautpflicht gefordert. Lediglich Verkehre mit Kraftomnibussen, die ausschließlich im ÖPNV eingesetzt werden, sollen von der Maut befreit bleiben. Neben dem Busfernlinienverkehr wäre von der Maut somit auch der gesamte Busreiseverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen betroffen. Bei einem Euro-IV-Bus würde dies z.B. bei einer Fahrleistung von 100.000 km zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 16.900 Euro führen, hat der RDA errechnet.

Der RDA lehnt diesen für kleine und mittlere Unternehmen geradezu existenzvernichtenden Antrag, der auch keine Rücksicht auf die sozial integrierende Funktion des Reisebusses gerade auch für einkommensschwache Bevölkerungsteile nimmt, mit aller Entschiedenheit ab. Aufgrund seines geringen Verkehrsflächenbedarfs und der niedrigen Folgekosten aufgrund geringfügiger Umweltbelastungen, sind gerade die externen Kosten des Reisebusses besonders niedrig. Zudem ist der Bus mit einem CO2-Ausstoß von lediglich 20 g pro km das umweltfreundlichste straßenverkehrsgebundene Verkehrsmittel. Auch finanziert sich der Reisebus ausschließlich selbst und führt z. B. allein über den Dieselkraftstoffpreis über 70 % Steuern an den Fiskus ab. Dagegen profitieren Flug und Bahn von massiven Steuervorteilen. Angesichts der bereits bestehenden fiskalischen Wettbewerbsnachteile des Reisebusses, fordert der RDA, dass der Reisebus keinesfalls weiteren wettbewerbsverzerrenden finanziellen Belastungen, wie durch eine Mauterhebung, ausgesetzt wird. Mit Antrag Nr. 11 fordern die antragstellenden Bundesländer, das Unterwegsbedienungsverbot des § 48 Abs. 3 PBefG nur eingeschränkt abzuschaffen: Anders als im vom RDA dazu begrüßten Regierungsentwurf sollen danach nur Ferienziel- und sogenannte „überörtliche“ Ausflugsfahrten vom Wegfall des Unterwegsbedienungsverbots profitieren können. Da das Personenbeförderungsgesetz bisher keine Differenzierung zwischen „innerörtlichen“ und „überörtlichen“ Ausflugsfahrten kennt, hält der Verband diese „kleinteilige Lösung“ für verfehlt und nicht im Interesse von klaren, einfachen und für alle Beteiligten nachvollziehbaren gesetzlichen Regelungen.

Der RDA fordert deshalb, dass es bei der vollständigen Abschaffung des Unterwegs- bedienungsverbots verbleibt. Es ist vorgesehen, dass das Plenum des Bundesrates bereits am 23. September über die PBefG-Novelle abstimmen wird. Der RDA setze sich deshalb zur Zeit mit Nachdruck bei allen Entscheidungsträgern dafür ein, dass es bei der von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesfassung des novellierten PBefG verbleibt und bittet seine Busunternehmermitglieder eindringlich, sich auch selbst vor Ort bei ihren jeweiligen Landtagsabgeordneten für eine diesbezügliche Beibehaltung der Regierungsvorlage stark zu machen.