Pauschalreise-Richtlinie soll überarbeitet werden

Der DRV fordert bei einer Anpassung Augenmaß von der EU
Redaktion (allg.)
Die EU-Kommission hat ihre Befragung zur Überprüfung der bestehenden Pauschalreise-Richtlinie beendet. Die EU-Kommission will die 15 Jahre alte Richtlinie überarbeiten und hat angekündigt, sie in drei Hauptpunkten anzupassen. Dabei soll der Geltungsbereich auf die so genannten „Dynamic Packaging-Angebote“ ausgeweitet und die Verantwortlichkeit im Schadensfall geklärt werden. Zudem werde geprüft, ob der Insolvenzschutz auch auf den Flugeinzelplatz-Verkauf von Fluggesellschaften ausgeweitet werden soll. Mit der EU-Pauschalreise-Richtlinie wurde damals sichergestellt, dass Urlauber im Falle der Insolvenz eines Reiseveranstalters zurückbefördert werden und der Reisepreis geschützt ist. Der Europabeauftragte des Deutsche ReiseVerbands (DRV), Dr. Jochen Martin mahnt für die mögliche Revision die EU zur Umsicht: „Da die Rechte der Verbraucher hierzulande für alle Beteiligten zufriedenstellend geregelt sind und damit weder Verbraucher noch die Reiseanbieter künftig benachteiligt werden, fordert der DRV die Kommission auf, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf moderne Vertriebsformen mit Augenmaß vorzunehmen.“ Insbesondere hält der DRV an folgenden Forderungen fest: - Das Reisebüro darf nicht für die Erbringung der Leistung und für die vereinbarte Qualität einer Pauschalreise haften. - Die Katalogpreis-Flexibilisierung – die für Veranstalter unter bestimmten Bedingungen möglich ist – soll beibehalten werden, um gleiche Wettbewerbschancen sowohl des Katalogvertriebs als auch des Onlinevertriebs zu ermöglichen. - Die Pauschalreiserichtlinie soll weiterhin von den jeweiligen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden können. Der Grund für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens: Die Märkte funktionieren unterschiedlich, daher muss auf die nationalen Marktgegebenheiten und Bedürfnisse der Kunden abgestellt werden. Die EU-Kommission wird nun bis zum Sommer entscheiden, ob sie eine neue Pauschalreise-Richtlinie anstößt. Derzeit wird erwartet, dass sie dieses Gesetzgebungsverfahren einleiten wird – unklar ist jedoch mit welchem Inhalt. Der DRV ist direkt und über den Dachverband der europäischen Reisebüros und Reiseveranstalter, Ectaa, in die Anhörungen und das Verfahren der EU einbezogen.