Richter kippen Kürzung des Schülerbeförderungausgleichs

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mahnt Nachbesserung an
Redaktion (allg.)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Ausgleichsbeträge für die ÖPNV-Unternehmen im Ausbildungsverkehr wegen Mängel im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat habe im Jahr 2004 seine Kompetenzen überschritten, weshalb die Karlsruher Richter Teile des Haushaltsbegleitgesetzes nun für verfassungswidrig erklärt haben. Hintergrund ist eine Regelung zum öffentlichen Nahverkehr. Danach kam die Kürzung staatlicher Zuschüsse für die Schülerbeförderung nicht rechtmäßig zustande. Der Zweite Senat mahnte bis zum 30. Juni 2011 eine Nachbesserung an (AZ: 2 BvR 758/07). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von enormer politischer Bedeutung. So haben bereits der Landesverband der bayerischen Om,nibusunternehmen (LBO) und die betroffenen Verkehrsunternehmen von der Politik eine Korrektur der erfolgten Mittelkürzung gefordert.