Kritik am Acht-Punkte-Papier

Gewerkschaft kritisiert Positionspapier von bdo und VDV
Redaktion (allg.)
Am 3. Dezember trat die neue EU-Verordnung 1370/2007. Wenige Tage später stellten dann der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband deutscher Omnibusunternehmen (bdo) ein Acht-Punkte-Papier vor, in dem die Positionen der beiden Spitzenverbände formuliert werden. Darin forderten VDV und bdo u.a. von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag festgelegte Anpassung des PBefG unverzüglich zu starten. Es soll die international anerkannte Qualität des ÖPNV durch das Mitwirken seiner öffentlichen und privaten Unternehmen dauerhaft erhalten und rechtlich abgesichert werden. Außerdem müssten den Entscheidern vor Ort sowie den Unternehmen ausreichend Spielraum für einen attraktiven ÖPNV gegeben werden. Kritik an diesem Papier kam nun von Gewerkschaftsseite. „Damit wollen sich die beiden Verbände aus dem europäischen Vergaberecht stehlen“, formuliert Erhard Ott (Foto), Bundesvorstandmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, im harschen Ton. Damit trete man Wünsche der Fahrgäste nach höherer Qualität im ÖPNV mit Füßen und verweigere den Beschäftigten notwendigen sozialen Schutz, so Ott weiter. „Hier wird der Versuch unternommen, sich unliebsame Konkurrenten vom Hals zu halten, sich aber gleichzeitig aus den damit verbundenen Pflichten zu stehlen“, bemängelt Ott. Die neue EU-Marktzugangsverordnung vom 3. Dezember soll die Finanzierung von Verkehrsleistungen aus öffentlichen Kassen im Nahverkehr regeln. Zudem setzt sie bei der Ausschreibung öffentlicher Verkehrsdienste verschärfte Transparenzpflichten fest: Können öffentliche Verkehre nämlich betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend betrieben werden, so stehen den Verkehrsunternehmen eine Ausgleichsleistung der Verkehrsträger zu. Dass eine Novellierung nationaler Vorschriften, wie des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), bisher allerdings nicht erfolgte, wird von der Branche derzeit massiv beanstandet. „Wir brauchen schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Anwendung der neuen EU-Verordnung zum öffentlichen Verkehr. Ansonsten drohen jahrelange Gerichtsverfahren. Diese Energien wollen wir lieber in die weitere Entwicklung unseres ÖPNV zugunsten des Fahrgastes stecken. Daher brauchen wir rasch Klarheit“, erklärte beispielsweise VDV-Präsident Jürgen Fenske und bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück, ergänzte: „Die gewerberechtliche Ausrichtung des PBefG muss dabei beibehalten werden.“ Die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit des Unternehmers, so Steinbrück weiter, müsse Anknüpfungspunkt der Liniengenehmigung bleiben.