Neue EU-Verordnung tritt heute in Kraft

bdo sieht gute Perspektiven für mittelständisch geprägten ÖPNV
Redaktion (allg.)
Ab heute, dem 3. Dezember, tritt die neue EU-Verordnung 1370/07 in Deutschland unmittelbar in Kraft. Die Verordnung regelt künftig unter welchen Voraussetzungen Zuschusszahlungen im öffentlichen Nahverkehr geleistet werden dürfen. Vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) wird die neue Verordnung begrüßt, da damit "ausreichend Spielraum für den Erhalt bewährter mittelständischer Strukturen" gegeben sei. Zudem könne durch den Vorrang unternehmensinitiierter Verkehrsleistungen auch künftig ein qualitativ hochwertiger Nahverkehr für den Verbraucher angeboten werden. Der bdo ist zudem der Ansicht, dass sich auch die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP "deutlich zum Mittelstand im Öffentlichen Personennahverkehr bekenne". In der Koalitionsvereinbarung sei ausdrücklich festgehalten, dass das Leitbild der Regierung ein unternehmerisch und wettbewerblich ausgerichteter ÖPNV ist und der Vorrang kommerzieller Verkehre gewährleistet wird. Der Bundesverband der Deutschen Omnibusunternehmer sieht die Koalition damit "auf juristisch fundiertem Grund". Erst kürzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, dass unternehmensinitiierte Anträge nach § 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) stets vorrangig zu behandeln sind. Sie sind auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Aufgabenträger für eine europaweite Ausschreibung entschieden oder gar bereits durchgeführt hat.