Fahrgastrechte: Berlin contra Straßburg

Rechtsausschuss des Bundestages lehnt Vorstellungen der EU ab
Redaktion (allg.)
Die EU-Parlamentarier haben erst kürzlich in Straßburg über einen Verordnungsvorschlag für Fahrgastrechte abgestimmt. Da sich das EU-Parlament insbesondere gegen eine generelle Herausnahme des ÖPNV aus dem Anwendungsbereich der Verordnung aussprach, könnten dabei die Interessen der Busunternehmen buchstäblich auf der Strecke bleiben. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) beispielsweise betont, dass die Verordnung die ÖPNV-Betreiber künftig teuer zu stehen kommen könnte. Es drohten "ruinöse Entschädigungsverpflichtungen" gegenüber den Fahrgästen, falls es zu Verspätungen oder gar Annullierungen im Nahverkehr kommt. Zwar betont auch der bdo, dass er für einen umfassenden Schutz der Fahrgäste eintritt. Trotzdem müsse eine diesbezügliche Regelung auch die Besonderheiten des straßengebundenen, überwiegend klein- und mittelständisch organisierten Busverkehrs berücksichtigen. Dabei kritisieren der bdo und auch andere Verbände wie RDA und VDV, vor allem die Unverhältnismäßigkeit der Regelung sowie den Umstand, dass die regionalen Besonderheiten des ÖPNV nicht berücksichtigt würden Dieser Sichtweise schloss sich nun auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages an. Der Ausschuss forderte die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine Herausnahme der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen einzusetzen. So heißt es in der Erklärung des Rechtsausschusses: "Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestehen Zweifel, dass der durch die geplante Verordnung voraussichtlich entstehende Mehraufwand in einem angemessenen Verhältnis zur vorgesehenen Stärkung der Fahrgastrechte steht."