bdo will fairen Wettbewerb im ÖPNV

Spitzenverband lehnt Referentenentwurf zum neuen PBefG ab
Redaktion (allg.)
Auf der Tagung der bdo-Arbeitsgruppe "Personenenbeförderung" - an der neben Vertretern des bdo, auch die Landesverbände teilnahmen - stand die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auf der Tagungsordnung. Der bdo und die Landesverbände lehnen nach wie vor den Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums ab. Sowohl das deutsche PBefG, als auch die EU-Verordnung 1370 gingen davon aus, dass der ÖPNV eine unternehmerische Betätigung ist, so die Position des bdo. In seiner jetzigen Fassung sehe das PBefG keinen Vorrang für die Kommunalwirtschaft und keine Diskriminierung für private Linienbusunternehmen vor. Dies gelte es zu bewahren, es dürfe "kein Betätigungs- und Berufsverbot für private Linienbusunternehmen geben". Der Arbeitskreis des bdo betonte jedoch ausdrücklich, dass der bdo weiterhin konstruktiv an einem PBefG mitarbeiten werde, das für Fahrgäste und Betreiber Vorteile bringt.