Alkoholverbot für Fahranfänger

Null Promille bis zum 21. Geburtstag wird Pflicht
Redaktion (allg.)
Der Bundestag hat ein Alkoholverbot für Fahranfänger beschlossen:Für junge Erwachsene gilt während der zweijährigen Probezeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die 0,0-Promille-Grenze. Verstöße gegen das Gesetz werden mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. „Gerade bei jungen Fahrern besteht schon bei niedrigen Alkoholmengen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Das jetzt beschlossene Alkoholverbot ist ein wichtiger Schritt, diese Gefahren zu verringern“, meint dazu Lothar Maurer, Vizepräsident des Automobilclub Verkehr (ACV). An mehr als 30 Prozent der Alkoholunfälle mit Personenschaden ist die Gruppe der 18- bis 25-jährigen beteiligt. Rund jeder neunte Verkehrstote geht auf das Konto von Alkohol am Steuer.