Neues Fahrpersonalgesetz kommt im Juni

Bußgeldkatalog für neue Lenk- und Ruhezeiten in Vorbereitung
Redaktion (allg.)
„Wir sind uns der Diskrepanz zwischen EU-Gesetzgebung und deutschem Recht bewusst und arbeiten an dem Thema“, sagt Richard Schild, Sprecher im Bundesverkehrsministerium, dem busplaner. Hintergrund: Seit 11. April ist EU-weit die neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung in Kraft getreten. Bus- und Lkw-Fahrer, die dagegen verstoßen, können zurzeit nicht mit einem Bußgeld bestraft werden, weil die Brüsseler Verordnung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. „Berufskraftfahrer, die gegen die neuen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen, bewegen sich im rechtsfreien Raum, wir können einfach bestimmte Dinge noch nicht sanktionieren“, stellt Pressesprecher Schild fest. Dazu müsse erst das Fahrpersonalgesetz von 1986 an die verschärfte EU-Verordnung angepasst werden. Der Deutsche Bundestag arbeitet zurzeit „sehr intensiv“ an der Novelle, habe aber „einen hohen Beratungsbedarf“, erklärt Schild die Situation. Der Sprecher des Verkehrsministeriums geht aber davon aus, dass das Fahrpersonalgesetz vor dem Beginn der Sommerpause – also spätestens im Juni - verabschiedet werde. Das angepasste Gesetz solle mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Unabhängig von einer Novellierung des Fahrpersonalgesetzes könnten Omnibusfahrer bei schweren Verfehlungen allerdings nach der Straßenverkehrsverordnung oder dem Strafrecht belangt werden. Dies gelte beispielsweise dann, wenn die Fahrer Vermögenswerte oder Menschenleben gefährdeten. Darauf wies Richard Schild in einem Gespräch mit busplaner ausdrücklich hin.