Neue Lenk- und Ruhezeiten

Seit zwei Tagen gelten neue Regeln - die Bestimmungen im einzelnen
Redaktion (allg.)
Am Mittwoch, dem 11. April sind die neuen Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten, welche weitgehende Auswirkungen auf die Bustouristik nach sich ziehen. Besonders hart trifft die Branche der Wegfall der so genannten 12-Tage-Regelung, die besonders für längere Rund- und Studienreisen von großer Bedeutung war. RDA-Präsident Richard Eberhardt betonte bei einem Gespräch des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) mit Jacques Barrot, dem Kommissar für Verkehr der Europäischen Kommission, dass die Novellierung der Lenk- und Ruhezeiten die Bustouristik stark belaste, aber auch die Reisenden darunter zu leiden hätten. Die Abschaffung der 12-Tage-Regelung habe das Angebot an Rundreisen, speziell in touristisch wenig erschlossene Gebiete, erheblich eingeschränkt. Barrot räumte bei diesem Spitzengespräch am 30. März in Brüssel ein, dass man bei der EU diese Entwicklung so nicht vorhergesehen habe. In erster Linie habe der LKW-Fernverkehr im Fokus der Novellierung gestanden. Wenn die Bestimmungen im Jahr 2008 turnusgemäß überprüft werden, werde man dies berücksichtigen, so Barrot. Die neuen Bestimmungen im einzelnen: - Die 12-Tage-Regelung wurde völlig gestrichen. Nach spätestens sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit, muss eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden am Stück eingelegt werden. - Unverändert bleibt die maximale Lenkzeit pro Tag, die nach wie vor neun Stunden beträgt. Sie kann zweimal die Woche auf zehn Stunden verlängert werden. - Neu geregelt wurden die vorgeschriebenen Unterbrechungen der Lenkzeit. Nach viereinhalb Stunden Fahrt muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden, diese Pause kann nicht mehr wie bisher auf drei Abschnitte von je 15 Minuten verteilt werden, sondern es ist lediglich noch eine Unterbrechung von 15 und dann 30 Minuten möglich. - Ebenfalls neu: Die maximale wöchentliche Lenkzeit beträgt 56 Stunden. In zwei aufeinander folgenden Wochen darf der Fahrer wie bisher maximal 90 Stunden lenken. - Die täglich vorgeschriebene Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden darf nur noch in zwei Teile aufgeteilt werden und zwar in zuerst drei und dann neun ununterbrochene Stunden. - Wird die Tour mit zwei Fahrern besetzt, müssen beide Fahrer neun Stunden Ruhezeit innerhalb eines Zeitraumes von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeit nehmen, bisher waren acht vorgeschrieben.